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ORA-Modul Videoüberwachung

Der sichere Weg, eine Institution zu schützen.

Vandalismus und Diebstahl zwingen Unternehmen, ihr Eigentum (und das Eigentum Dritter) zu schützen. Sie greifen als letztes Mittel häufig zur Videoüberwachung. Diese soll die Täter im besten Fall abschrecken - oder sie überführen, falls doch etwas passiert.

Diese Motivation ist nachvollziehbar. Bei der Umsetzung der Videoüberwachung ist jedoch größte Sorgfalt geboten. In kaum einem Bereich des Datenschutzes werden so viele Fehler gemacht, aus denen Verstöße gegen die DS-GVO resultieren. Das ist den Unternehmern in der Regel gar nicht bewusst. Doch Unkenntnis schützt bekanntlich nicht vor Strafe.

Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden verhängen drakonische Strafen, wenn sie von unzulässigen Videoaufnahmen Kenntnis erlangen. Das zeigte sich zuletzt in zwei Fällen, die bundesweit für Aufsehen sorgten:

08.01.2021: Bußgeld des LfD Niedersachsen gegen notebooksbilliger.de in Höhe von 10,4 Mio. €

Das Unternehmen notebooksbilliger.de hatte Videokameras installiert, die Arbeitsplätze, Verkaufsräume, Lager und Aufenthaltsbereiche ohne Rechtsgrundlage erfassten. Dabei wurden über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren Beschäftigte und auch Kunden überwacht. Die Aufnahmen wurden bis zu 60 Tage gespeichert.

Das Unternehmen hatte die datenschutz- und arbeitsrechtlichen Vorgaben nicht eingehalten und musste die Videoüberwachung auf Weisung der Aufsichtsbehörde DSGVO-konform umgestalten.

Darüber hinaus wurde ein Bußgeld in Höhe von 10,4 Millionen Euro verhängt (noch nicht rechtskräftig).

01.10.2020: Bußgeld des HmbBfDI gegen H&M in Höhe von 35,3 Mio. €

Die Datenschutzaufsichtsbehörde Hamburgs ist wegen der Überwachung von mehreren hundert Mitarbeitern eines Callcenters gegen H&M vorgegangen. Das Unternehmen hatte Angaben der Beschäftigten über private Lebensumstände in Gesprächen detailliert aufgezeichnet, ausgewertet und fortgeschrieben, um Beschäftigtenprofile zu erhalten. H&M hat die Vorwürfe eingeräumt und ein umfassendes Datenschutzkonzept neu eingeführt. Dadurch konnte das Bußgeld noch verringert werden.

Die Beispiele zeigen, dass die Datenschutz-Aufsichtsbehörden auf unzulässige Videoüberwachung sehr sensibel reagieren. Die verhängten Bußgelder sollen auch abschreckende Wirkung haben, um andere Unternehme von entsprechenden Verstößen abzuhalten. Der beste Schutz gegen Bußgelder ist daher, von Vornherein geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen. Diese müssen sicherstellen, dass die strengen Anforderungen an eine rechtmäßige Videoüberwachung eingehalten werden.

Ansonsten droht ein böses Erwachen. In den meisten Fällen werden die Behörden durch Hinweise von Beschäftigten oder Kunden auf Missstände aufmerksam gemacht. Bei H&M legte ein IT-Problem die Verstöße offen: Aufgrund eines Konfigurationsfehlers konnte für einige Stunden unternehmensweit auf die gespeicherten Daten zugegriffen werden.

Unser Modul "Videoüberwachung" gewährleistet Rechtssicherheit und verhindert Bußgelder. Folgende Leistungen sind darin enthalten (Auswahl):

  • Vorgespräch mit Erst-Check der vorhandenen oder geplanten Videoüberwachung
  • Umfassendes Videoüberwachungs-Audit (mehr Informationen dazu finden Sie beim Thema Audits)
  • Auditbericht mit detaillierter Bewertung und Handlungsempfehlungen
  • Risikobeurteilung für alle überwachten Bereiche
  • Erstellung der Video-Pässe
  • Erstellung des Rekorder-Passes
  • Erstellung der Hinweisbeschilderung einschließlich der erforderlichen Informationen gemäß DS-GVO und der Vorfeldbeschilderung
  • Erstellung einer individuellen Richtlinie zur Videoüberwachung
  • Beratung zum Löschkonzept
  • Erstellung eines Musterprotokolls zur Auswertung von Videoaufnahmen
  • Schwellwert-Analyse zur Prüfung, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erforderlich ist
  • Unterstützung bei der Erstellung einer DSFA, falls diese notwendig sein sollte

Wir helfen Ihnen gerne, damit Sie beides erreichen: Die Sicherung Ihres Eigentums und die Sicherheit vor Bußgeldern.

Kontaktieren Sie uns einfach für einen unverbindlichen Gesprächstermin.