Corona-Krisenmanagement
Umfassende Beratung zu den Themen (Auswahl)
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Wie kann ich die Liquidität für mein Unternehmen erhöhen?
Wie gehe ich vor? An wen muss ich mich wenden? Was muss ich beachten? Mehr erfahren |
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Wie werden Homeoffice-Arbeitsplätze wirksam vor Cyber-Kriminalität geschützt?
Wie richte ich sie rechtssicher ein? Wie stelle ich den Datenschutz sicher? Welche Aspekte der Arbeitssicherheit sind zu beachten? Mehr erfahren |
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Wie kann ich die Zeit nutzen, um mein Unternehmen voranzubringen?
Wie lassen sich Arbeitsabläufe durch Digitalisierung vereinfachen? Wie setze ich „ersetzendes Scannen“ GoBD- und datenschutzkonform um? Mehr erfahren |
Voraussetzungen für eine Förderung unserer Beratung:
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat ein Sofortprogramm für „Corona betroffene KMU“ (= kleine und mittelständische Unternehmen) ins Leben gerufen. Dadurch werden Betriebe unterstützt, die von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen sind.
Eine externe Beratung durch einen beim BAFA gelisteten Berater (so wie die ORA GmbH) kann bis zu einem Betrag von 4.000 Euro zu 100 % gefördert werden (Vollfinanzierung).
Weitere Vorteile:
- Vereinfachte Antragsbedingungen: Kein vorheriges Informationsgespräch mit einem Regionalpartner des BAFA erforderlich, um die Förderung beantragen zu können.
- Zu den Beratungskosten zählen neben dem Honorar auch die Reisekosten und Auslagen des Beraters.
- Keine Vorfinanzierung des Unternehmens erforderlich. Das BAFA überweist den Zuschuss direkt an den Berater. Das Unternehmen zahlt lediglich die Umsatzsteuer, welche nicht vom Zuschuss umfasst ist.
- Die Beratungsleistungen müssen nicht zwingend vor Ort erbracht werden, sondern können auch Online erfolgen.
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Ihr Weg zur BAFA-Förderung: |
- Auf der Seite des BAFA erhalten Sie alle erforderlichen Informationen zur Antragsberechtigung in dem dort hinterlegten Merkblatt: https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung.html?nn=8062106
- Der Antrag wird online über das Portal des BAFA gestellt.
Wir unterstützen Sie selbstverständlich gerne bei der Antragstellung.
Schicken Sie uns einfach eine E-Mail.
- Bei den „Angaben zum Beratungsunternehmen“ können Sie die „BAFA-ID“ der ORA GmbH eingeben: 162580
- Sie erhalten kurzfristig per E-Mail einen Bescheid des BAFA über Ihren Antrag. Die Beratung kann beginnen.
Weitere Informationen zu unseren Beratungsinhalten
- Beratung zu Unterstützungsmöglichkeiten, z.B.:
- Corona-Soforthilfen des Bundes und der Länder
- Kreditprogramme der KfW
- Gründerkredite
- Liquiditätskredite
- Kurzarbeitergeld
- Steuerliche Erleichterungen
- Beratung zur richtigen Einrichtung und zum sicheren Betrieb des Homeoffice
- Absicherung des Homeoffice-Arbeitsplatzes gegen Cyber-Kriminalität
- Durchführung von Netzwerkscans und Portscans
- Cloud-gesteuerte Cyber-Sicherheitslösungen
- Sicheres Backup-System
- Sichere Kommunikation (Audio-/Videokonferenzen)
- Löschkonzept
- Homeoffice-Richtlinien
- Checkliste bei der Einrichtung des Homeoffice
- Anforderungen an die Arbeitssicherheit
- DSGVO-konformer Umgang mit personenbezogenen Daten im Homeoffice
- Richtige Dokumentation im Verarbeitungsverzeichnis
- Beratung zur Digitalisierung Ihres Unternehmens
- Ersetzendes Scannen GoBD- und datenschutzkonform umsetzen
- Erstellen von GoBD-Verfahrensdokumentationen zur Digitalisierung von Belegen
- Einrichten sicherer Netzwerke und VLANs (Teilnetze)
- Cloud-gestützte Backup-Lösungen
- Sichere E-Mail-Kommunikation
- VPN-Tunnel
- Etc.